Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Zuschüsse und Förderungen bei staatlichen oder regionalen Trägern zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann so beim Kauf eines Wohnungslifts ein großer Teil der Kosten gefördert werden. Dadurch können Sie die eigenen finanziellen Reserven schonen oder profitieren trotzdem von einer Mobilitätshilfe im eigenen Heim, wenn die nötigen Mittel nicht mehr vorhanden sind.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für Sie. Bei Berufsunfällen hingegen ist die Berufsgenossenschaft und bei Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis die Rentenversicherung zuständig.
Die Pflegeversicherung bietet Zuschüsse für den Einbau der Treppenlifte, abhängig vom Pflegegrad des Antragstellers. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe des Zuschusses:
Neben der Pflegeversicherung kann auch die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einen Treppenlift gewähren. Diese Zuschüsse sind jedoch meist an strenge Bedingungen geknüpft und bedürfen einer ärztlichen Verordnung, die die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Die Frage „Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?“ lässt sich also grundsätzlich mit „Ja“ beantworten, jedoch hängt dies stark vom Einzelfall ab.
In Sachsen gibt es spezielle Regelungen und Fördermöglichkeiten für Treppenlifte. Die Pflegekassen im Bundesland Sachsen unterstützen Pflegebedürftige mit einem Zuschuss, der ähnlich wie in anderen Bundesländern gestaltet ist. Auch hier kann der Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen, abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Situation des Antragstellers.
Es ist möglich, mehrere Zuschüsse zu kombinieren, um die Kosten für den Treppenlift weiter zu reduzieren. So kann beispielsweise ein Zuschuss der Pflegeversicherung mit einem möglichen Zuschuss von der Krankenkasse kombiniert werden. Hierbei ist es ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um alle möglichen Förderungen optimal auszuschöpfen.
Die Finanzierung eines Treppenlifts kann durch verschiedene Zuschüsse erheblich erleichtert werden. Ob Zuschuss beim Treppenlift, Zuschüsse für Treppenlifte von der Pflegeversicherung oder Zuschüsse für Treppenlift von der Krankenkasse – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Insbesondere die Pflegegrade spielen eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Zuschüsse. Wer in Sachsen lebt, sollte zudem die spezifischen Förderungen der Pflegeversicherung Sachsen in Anspruch nehmen. Eine rechtzeitige Information und Antragstellung ist der Schlüssel, um von diesen finanziellen Hilfen profitieren zu können.
FÖRDERUNGEN BIS 6250€ UND 80% DER GEAMTKOSTEN PRO NUTZER – HIER INFORMIEREN WIR SIE
Sachsenlift informiert Sie über die möglichen Förderungen durch die Krankenkassen und weiteren sozialen Trägern. Wir zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten und Absetzmöglichkeiten für einen Treppenlift in Sachsen und Thüringen auf. Sichern Sie sich jetzt Ihren Zuschuss. Sachsenlift – bietet förderfähige Markenlifte zum fairen Preis.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Förderung. Rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Termin an.
Mit dem Landesprogramm „Wohnraumanpassung“ unterstützt sie die Finanzierung mit 80% und max. 8000€ der baulichen Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für dauerhaft mobilitätseingeschränkte Bewohner zu ermöglichen oder zu verbessern.
Diese Förderung ist abhängig von den jährlich bereitgestellten Bundesmitteln und ist nicht mit dem Pflegezuschuss kombinierbar. Unter dem Motto Barrierereduzierung und „altersgerechtes Haus“ unterstützt das Programm 455B Investitionen in die uneingeschränkte Mobilität von Rollstuhlfahrern, gehandicapten und älteren Menschen, sowie Eltern mit Kleinkindern.
Zudem gibt es die Möglichkeit für einen Förderkredit bei der KfW – Altersgerecht Umbauen.
Die Konditionen sind hierzu:
Förderkredit ab 3,21 %
effektiver Jahreszins
Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Förderprogramm Wohnraumanpassung im selbst genutzten Wohnraum
Die Handwerkerleistung als Bestandteil der Gesamtkosten einer Treppenliftanlage können, wer eine Steuererklärung macht, grundsätzlich abgesetzt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich die Gesamtkosten der Anlage als außergewöhnliche Belastung mit in die jährliche Steuererklärung auf zu nehmen, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
„Außergewöhnliche Belastung“
Um den Lift von der Steuer absetzen zu können, muss zum einen ein ärztliches Attest oder ein Pflegegrad vorliegen, mit dem die medizinische Notwendigkeit des Geräts bescheinigt wird. Diese müssen schon vor dem Kauf und Einbau ausgestellt worden sein. Zum anderen muss es sich bei dem Treppenlift um eine außergewöhnliche Belastung handeln.
Die Ausgaben können bei der jährlichen Steuererklärung im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden. Allerdings lässt sich nur der Betrag absetzen, welcher den zumutbaren Eigenanteil übersteigt.
Die zumutbare Eigenbelastung gilt es Grenzbetrag für die außergewöhnliche Belastung und muss für jeden individuell berechnet werden.
Je nach Lebenssituation liegt sie zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Beispiel: Im Fall eines verheirateten Paars mit zwei Kindern und ein Gesamteinkommen von 56.000 Euro liegt die zumutbare Belastung bei 1.575,30 Euro.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unseren Dienstleistungen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gewährt Ihnen als pflegeversicherte Person einen Zuschuss, vorausgesetzt ein Pflegegrad liegt vor. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss, aber nach allgemeiner Erfahrung wird der Zuschuss mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kosten für den Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt. Die Förderung für einen Treppenlift durch die Krankenkasse kann bei Kauf, aber auch bei Miete oder Finanzierung bewilligt werden. Es lohnt sich, sich von seiner Krankenkasse oder entsprechenden anderen Trägern vorab weitere Informationen zu Fördermaßnahmen einzuholen.
Informieren Sie sich auch vorab bei folgenden Trägern zu möglichen Fördermaßnahmen falls hier Bezüge bezogen oder Ansprüche bestehen:
Um Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, müssen Sie je nach Träger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei kann es sein, dass Sie auch bei mehreren Trägern förderungsberechtigt sind. Insgesamt können Sie für den Einbau eines Treppenlifts dann aber eventuell wieder nur Zuschüsse einzeln beantragen, die nicht miteinander kombinierbar sind. Dies gilt es unbedingt zu beachten!
Alle Zuschüsse müssen vor Beginn des Einbaus beantragt werden. Kümmern Sie sich daher so früh wie möglich um die Beantragung, damit Sie keine Fristen versäumen und es nachher nicht an den Formalitäten scheitert.
In manchen Bundesländern gibt es regionale Förderprogramme, bei denen Sie zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts erhalten können. Um eine Auskunft zu bekommen, wenden Sie sich einfach an das Versorgungsamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist und lassen Sie sich dort über die aktuellen Fördermöglichkeiten und deren Rahmenbedingungen beraten.
Die von uns ausgeschrieben Handwerkerleistungen können Sie immer steuerlich gelten machen.
Als steuerpflichtiger Rentner oder Berufstätiger können Sie aber auch die gesamten Kosten abzüglich eventueller Förderungen für einen Treppenlift unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen, wenn dieser medizinisch notwendig und zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder Pflegegrad bestätigt wird.
Außergewöhnliche Belastungen, die Sie steuerlich geltend machen können, sind Krankheitskosten, wenn sie in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen das zumutbare Maß überschreiten. Die entsprechenden Steuervergünstigungen können Sie auch dann auf verbleibende Restbeträge in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits Zuschüsse von einem oder mehreren Trägern (z.B. Rentenversicherung) beantragt oder erhalten haben.
Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag bietet Ihnen eine weitere Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken und sich so die Finanzierung des Treppenlifts zu erleichtern. Geltend machen können Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Ihrer jährlichen Steuererklärung. Um mehr Details zur Antragstellung oder zu Steuersparmöglichkeiten zu bekommen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder an ein Lohnsteuerbüro in Ihrer Nähe und lassen sich von einem Experten beraten.